Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Schifffahrtsschule Brandstetter im folgenden Schifffahrtsschule genannt

 

  1. Anmeldung
    Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs oder einem Törn ist nur schriftlich oder mittels Internet möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
  2. Reservieren
    Nachdem wir die Anmeldebestätigung ausgestellt haben, halten wir diesen Platz über 7 Tage reserviert.
  3. Mindestteilnehmerzahl
    Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung oder ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (Donaupatent ab 5 TN , Küstenpatent ab 10 TN) erreichen, behält sich DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt.
  4. Prüfungen
    Alle Prüfungen werden von DER SCHIFFFAHRTSSCHULE angemeldet.. Das Organisieren und Weiterleiten aller Unterlagen für Prüfungen führt DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE durch, desgleichen die Anmeldung aller Prüflinge. DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  stellt für die Prüfung eine entsprechend ausgerüstete Yacht und einen qualifizierten Schiffsführer. Die Durchführung der Prüfungen selbst und die Ausgabe der Führerscheine liegt in der Verantwortung des PRÜFUNGSVERBAND (die SCHIFFFAHRTSSCHULE übernimmt nur für die Prüfungsvorbereitung die Verantwortung!!!). DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE kann deshalb für die Durchführung der Prüfung keine Haftung übernehmen, auch nicht für unvorhergesehene organisatorische Änderungen, für Ausfall oder Verschiebung der Prüfungen, z.B. durch unterschreiten der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. Die Gültigkeit der Törnbuchungen ist daher unabhängig davon, ob am Ende eine Prüfung stattfinden kann. Ein Rücktrittsrecht kann daraus nicht hergeleitet werden. Auch übernimmt DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  keine Haftung, sollte in Folge von schlechtem Wetter oder wegen technischer Mängel an der Yacht, die während des Törns aufgetreten sind, eine Prüfung nicht stattfinden können.
  5. Rücktritte von Prüfungen
    Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Der Kandidat gilt als "nicht erschienen" und die Prüfungsgebühren verfallen. Besteht der Kandidat eine angesetzte theoretische Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs (mit Ausnahme eines Theorie-an-Bord Törns) innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen.
    Bei Rücktritt von einer Praxisprüfung sind die anteiligen Prüferspesen zu ersetzen.
  6. Weisungsbefugnis
    Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluß aus dem Kurs oder Törn führen. (Die Entscheidung liegt hier beim INHABER der SCHIFFFAHRTSSCHULE!)
  7. Haftung durch DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE
    Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse, Binnenpraxiskurse oder Törns entstehen haftet DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.
  8. eMail Kommunikation
    Mit der Anmeldung wird bis auf Widerruf die Zustimmung erteilt, den periodischen eMail-Newsletter zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit und bei jedem eMail-Empfang widerrufen werden.
    Die Versendung von eMails entspricht der herrschschenden Rechtslage, die ECG-Liste (www.rtr.at/ecg) wird beachtet.
  9. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  10. Schlußklausel und Gerichtsstand.
    Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc., unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen beiderseits der Schriftform. Alle früheren AGB für Törns verlieren mit Herausgabe dieser Version ihre Gültigkeit. Gerichtsstand ist Baden.

Zusätzliche Bedingungen für Theoriekurse

 

  1. Gebühren
    Theoriekursgebühren werden mit der Anmeldung fällig.
  2. Rücktritt von Theoriekursen
    Der Rücktritt von Theoriekursen muß schriftlich erfolgen. Geschieht dies wenigstens 14 Tage vor Kursbeginn, werden bereits gezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer später zurück, ist die gesamte Kursgebühr fällig.

 

Zusätzliche Bedingungen für Törns

 

  1. Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einer sportlichen Unternehmung teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag und KEINEN Reisevertrag abgeschlossen haben.
    Sie sind bei dieser Unternehmung kein Passagier sondern Crew (!!).
    Insbesonders wird auf Grund der besonderen Natur dieser Unternehmung die Anwendung des Reiserechtes ausgeschlossen.
  2. Gebühren
    Bei Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe ist abhängig vom Buchungszeitpunkt:
    Bei Buchung
    - bis 8 Wochen vor Törnbeginn 50%
    - danach 100%
    Bei Rücktritt vom Törn, gleich aus welchem Grund, entspricht die Stornogebühr der bis dahin fälligen Anzahlung. Bei Buchung eines mehrwöchigen Törns, gilt als Törnbeginn der Starttag des ersten Törns auch für die Folgewochen. Dies gilt auch dann, wenn sich der mehrwöchige Törn aus Einzelwochen mit unterschiedlichen Törnnummern zusammensetzt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Datum des Rücktritts ist der Eingang bei uns an einem Werktag (Montag - Freitag). Bei Kündigungseingang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag wird der nächste Werktag als Eingang gewertet.
  3. Teilnahmevoraussetzungen
    Mindestalter 16 Jahre , organisch gesund, nicht an einer ansteckenden Krankheit leidend. Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für Ihre körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme verantwortlich. Der Teilnehmer muß schwimmen können, wie es im Rahmen des 'Freischwimmens' verlangt wird. Sehfehler müssen durch entsprechende Sehhilfen ausgeglichen werden. Ersatzsehhilfen sind mitzuführen. Von Teilnehmern, die keine praktische Prüfung ablegen möchten, wird erwartet, daß sie sich im Sinne seglerischer Gepflogenheiten am Bordleben aktiv beteiligen. Dies gilt auch für die Teilnehmer von Erfahrungstörns.
    Bitte bringen Sie auch genügend persönliche Medikamente mit, wenn Sie auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind. Bei chronischen Krankheiten, wie Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen, bitten wir um Information bei der Buchung.
    Für eine Törnteilnahme benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Törnteilnahme von oder nach außereuropäischen oder Nicht-EU-Staaten benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eventuell ein Visum. Bitte achten Sie unbedingt auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Die Behörden achten mitunter sehr genau auf derartige Details. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterfahrt wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers; ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.
  4. Restrisiko
    Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zum Törn, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmassnahmen bewusst ist!
    insbesondere die Möglichkeit meteorologischer Ereignisse wie Starkwinde oder Stürme, welche Ursache für außergewöhnliche körperliche Belastungen sein können.
    Schwimmen, Schnorcheln sowie Landausflüge geschehen auf eigene Gefahr.
    Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich um einen Segeltörn handelt, d.h. z.B. Wettersituationen nicht beeinflussbar sind. Probleme hieraus (z.B. Übelkeit, Schlaflosigkeit usw.) können also nicht als erholungsmindernd geltend gemacht werden.
  5. Bordkasse
    Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
  6. Verspätung bei der Anreise
    Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber DER SCHIFFFAHRTSSCHULE  besteht nicht.
  7. Rücktritt seitens DER SCHIFFFAHRTSSCHULE
    DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  ist berechtigt, vor Beginn eines Seetörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund besonderer Umstände unmöglich oder gefährdet ist und wenn diese Umstände bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Insbesondere bei Krieg, inneren Unruhen, Streik, hoheitsrechtlichen Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegenden Ereignissen, aber auch bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund des für diesen Törn vorgesehenen Skippers. DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE kann bis 1 Woche vor Törnbeginn von der Durchführung des Törns zurücktreten, wenn die Durchführung auf Grund mangelnder Teilnehmerzahl unwirtschaftlich ist, oder wenn bei zu geringer Teilnehmerzahl die Qualifikation der Teilnehmer nicht ausreicht, die Yacht sicher zu führen. Bei Rücktritt von DER SCHIFFFAHRTSSCHULE aus einem dieser Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung ohne Abzug zurück. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn während des Seetörns einer der vorgenannten Umstände eintritt und der Törn nicht, wie vorgesehen, zu Ende geführt oder das vorgesehene Törnziel nicht erreicht werden kann.
  8. Haftung und Versicherung
    Bei Törns lassen sich trotz größter Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluß einer angemessenen Unfallversicherung empfohlen. Während des Törns haftet DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird in jedem Fall auf die Höhe der Törngebühr beschränkt, sofern die Versicherung von DER SCHIFFFAHRTSSCHULE nicht die Regulierung eines Schadenfalls vornimmt. Persönliche Gegenstände, wie Geld, Wertpapiere und Schmuck, Fotoapparate, Ferngläser etc., sind an Bord nicht versichert. Es wird daher der Abschluß einer angemessenen Reisegepäck-Versicherung empfohlen. Die Crew leistet gemeinschaftlich Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DER SCHIFFFAHRTSSCHULE oder ihres Skippers. Bei höherer Gewalt und Umständen, die vor Fahrtantritt nicht absehbar waren oder während der Fahrt eintreten (z.B. Schaden am Schiff und/oder Ausrüstung), haftet DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  nicht für Verkürzungen der Fahrzeit, die Folgen einer eventuellen Verlängerung oder den Ausfall einer Prüfung. Das Einschätzen aller Risiken bleibt dem Skipper vorbehalten. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
    Da der Schiffsführer für die Sicherheit von Crew und Schiff verantwortlich ist, ist den Weisungen des Schiffsführers Folge zu leisten. Das österreichische Seeschiffahrtsgesetz fordert vom Schiffsführer als Exekutivorgan die Durchsetzung seiner Anweisungen, so daß ein mehrfach zuwiderhandelnder Teilnehmer vom Törn ausgeschlossen werden muß. Es besteht dabei kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises.
  9. Törnroute
    Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.
  10. Zeitplan
    Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE  keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.
    Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers.
    Ebenso können solche Ereignisse bedingen, dass andere als die angegebenen Zielhäfen angelaufen werden müssen. Die eventuell hier zusätzlich anfallenden Transfer- oder Übernachtungskosten gehen nicht zu Lasten von 'DER SCHIFFFAHRTSSCHULE'.
    Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Kocher, Radio, Heizung, Radar). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf anteilige Erstattung der entgangenen Törntage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt und dadurch Törntage ausgefallen sind. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt jedoch als vereinbart und daher nicht als Ausfall.
  11. Rücktrittsversicherung
    Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von DER SCHIFFFAHRTSSCHULE akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Der Teilnehmer trägt alle Kosten, die durch den Rücktritt verursacht wurden, auch evtl. der Rabatte, die zur Belegung des freien Törnplatzes gewährt wurden. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Rücktrittsversicherung. Hierdurch kann DIE SCHIFFFAHRTSSCHULE den übrigen Törnteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann. Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.
  12. Beanstandungen
    Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach Törnende der SCHIFFFAHRTSSCHULE schriftlich mitgeteilt werden. Ansprüche des Törnteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Törn nach dem Vertrag enden sollte.
  13. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den zweifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.



ACHTUNG !

 

Bis auf Weiteres werden keine Kurse, Übungs- oder Prüfungsfahrten durchgeführt  !

Lernunterlagen sind aber online

erhältlich.

Mail: Schifffahrt-OST@utanet.at  

         UNSERE PREISE

für Vereinsmitglieder Ermässigungen

 

DONAUPATENT BASIS   

                        299,00 Euro

 

DONAUPATENT PLUS

erw. Praxisschulung

                        499,00 Euro

 

 

FUNKSCHEIN UBI

                           129,00 Euro

 

FUNKSCHEIN SRC

                     ab  129,00 Euro

 

RADARKURS SEA RYA

                        159,00 Euro

 

RADARSCHIFFERPATENT

                        450,00 Euro

 

RADAR RYA und FUNK

                        398,00 Euro

 

PRAXISTRAINING auf Anfrage

 

KROATIEN ohne Praxis

                          150,00 Euro

 

KROATIEN mit    Praxis

                        299,00 Euro

 

 

          

KOMBIANGEBOT:

 

DONAU und Küste (Kroatien oder

Österreich FB I)

                       399,00 Euro

 

DONAU PLUS und KÜSTE (Kroatien oder Österreich FB I

                        599,00 Euro

 

VOLLAUSBILDUNG:

 

DONAU / KÜSTE (Kroatien) / UBI / RADAR

                        899,00 Euro

 

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